Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen, Einkaufsbedingungen des Bestellers , die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, binden uns nicht, auch wenn sie der Besteller zu Grunde legt und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprechen.

 

I. Allgemeines

Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt wird. Angaben und Abbildungen in unseren Druckschriften sind für die technische Ausführung nicht verbindlich. Konstruktive Änderungen sind vorbehalten. Aufträge kommen nur bei schriftlicher Bestätigung zustande. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn die Lieferung innerhalb einer Woche nach Eingang der Bestellung erfolgt; in diesem Fall gilt die Lieferung als Auftragsbestätigung. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

II. Lieferung

Liefertermine werden jeweils gesondert vereinbart. Ersatzansprüche wegen eines durch verzögerte Lieferung entstandenen Schadens sind ausgeschlossen.Teillieferungen sind zulässig. Fälle von höherer Gewalt wie Feuersbrunst, Krieg, Streik, Arbeiter- und Materialmangel entbinden uns von unseren Lieferverbindlichkeiten. Alle Lieferungen werden, falls der Besteller keine abweichende Weisung erteilt,, von uns auf Rechnung des Bestellers gegen Transportgefahren versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir als Lieferer nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.Wegen bestehender Auslandsverträge dürfen die von uns gelieferten Waren nur mit unserer Zustimmung exportiert werden.

 

III. Preise, Zahlungsfristen, Verzug

Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Fracht, Verpackung, Versicherung uns Montage werden gesondert berechnet. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und bei freier Anlieferung zurückgenommen. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Rechnung gestellt. Bei Kleinstaufträgen unter 80,-€ Warenwert berechnen wir 15,-€ Bearbeitungsgebühren. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt, sonst Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto. Reparaturrechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware, ohne Abzug zahlbar. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Zahlungen der Besteller werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Skonti für neue Lieferungen werden nicht gewährt, solange alte Rechnungen noch nicht beglichen sind. Bei Zielüberschreitungen sind wir  berechtigt, Vorzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen + 1% Aufschlag zu berechnen. Werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers inFrage stellen, werden alle gestundeten Forderungen sofort fällig. Bei Aufträgen über 20.000,-€ können wir folgende Zahlungsweise vereinbaren:

 

1/3 Anzahlung nach Auftragsbestätigung
1/3 Abschlagszahlung bei Lieferbereitschaft
1/3 Schlusszahlung nach erfolgter Lieferung, jedoch
30 Tage nach gemeldeter Lieferbereitschaft.

 

IV. Warenrückgabe

Gelieferte Waren werden nur bei vorher getroffener schriftlicher Vereinbarung auf Gefahr des Käufers zurückgenommen. Beschädigte oder defekte Waren werden nicht zurückgenommen. Bei Warenrückgabe im Warenwert unter 500,-€ berechnen wir 25,-€, bei Warenrückgabe über 500,-€ berechnen wir 5% Wiedereinlagerungsgebühren. Die Kosten für die Hin- und Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. Zur Ansicht gelieferte Ware ist bei Nichtabnahme auf Kosten und Gefahr des Empfängers ain uns zurückzusenden. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen.

 

V. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Erfüllung unserer Forderungen einschließlich Nebenforderungen
unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.Er darf den Liefergegenstand jedoch weder verpfänden, noch zur Sicherung  bereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.

 

VI. Reklamationen

Reklamationen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach
Empfang der Ware schriftlich vorgebracht werden. Reklamationen wegen falscher, unvollständiger
oder beschädigter Sendungen können wir wegen der Transportversicherung nur dann berücksichtigen,
wenn Beschädigung oder Verlust durch eine Bescheinigung der Bahn, Post, etc. oder des Spediteurs
bestätigt sind.

 

VII. Gewährleistung

Alle Teile, die sich innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter
Ausführung als unbrauchbar herausstellen, sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern. Der Besteller ist berechtigt, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Wandlung oder Minderung zu verlangen. Ausgebaute Teile werden unser Eigentum.


Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen unmittelbarer Schäden oder wegen Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Es wird ebenfalls keine Haftung für Schäden übernommen, die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, insbesondere der Nichtbeachtung der dem Gerät beigefügten oder auf dem Gerät angebrachter Gebrauchsanweisung entstanden sind. Wird der Liefergegenstand an einen Fachhändler geliefert und von diesem installiert, trifft den Händler die Verpflichtung für die sachgemäße Installation und Einweisung. Außerdem muss er den Endabnehmer drauf hinweisen, dass die Geräte nur bestimmungsgemäß und der Gebrauchsanweisung entsprechend verwendet werden. Jede Gewährleistung entfällt, wenn Änderung, Reparaturen oder Reparaturversuche von anderer Seite ausgeführt werden.

 

VIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Käufer ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so wird bei allen sich aus einem Vertragsverhältnis mit ihm ergebenden Streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckprozess die Klage bei den für den Sitz unseres Unternehmens zuständigen Gericht erhoben. Für das Mahnverfahren gilt gegenüber allen Vertragspartnern die Zuständigkeit des Amtsgerichts Tuttlingen als vereinbart. Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergegenstand ergebenden Verbindlichkeiten ist Solingen.

 

IX. Sonstiges

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen oder Liefergeschäftes unwirksam, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übringen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.Die Beziehung zwischen dem Käufer und uns unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.